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BVerwG, 02.02.1979 - 2 WD 98.78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Verletzung der Kameradschaftspflichten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Nord, 29.08.1978 - 12 VL 22/78
- BVerwG, 02.02.1979 - 2 WD 98.78
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 21.02.2002 - 2 WD 40.01
Unbefugte Entnahme von Geldern aus einem dienstlich betriebenen Freizeitbüro für …
Zu den sonstigen Rechten, die zu achten sind, zählen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch die materiellen Rechte eines Kameraden wie Eigentum, Besitz sowie alle durch die Rechtsordnung geschützten Interessen, damit auch das Vermögen eines Kameraden (Urteile vom 2. Februar 1979 - BVerwG 2 WD 98.78 -, vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 -, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 -) bzw. einer Gemeinschaft von Kameraden (Urteile vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 - und vom 17. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 5.95 -). - BVerwG, 04.04.1979 - 1 WB 57.79
Rechtsmittel
Der Antragsteller wurde mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - 2. Wehrdienstsenat - vom 2. Februar 1979 - 2 WD 98/78 - zu einer gerichtlichen Disziplinarmaßnahme verurteilt, weil er in mehreren Fällen seine Fürsorgepflicht (§ 10 Abs. 3 SG), die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten im dienstlichen Bereich (§ 17 Abs. 2 Satz 1 SG) und die Kameradschaftspflicht (§ 12 Satz 2 SG) vorsätzlich verletzt hat.